[ Auszug: (1) Dieses Gesetz gilt, wenn ein Jugendlicher oder ein Heranwachsender
eine Verfehlung begeht, die nach den allgemeinen Vorschriften mit Strafe
bedroht ist.
... ]
[ Erster Teil Anwendungsbereich(JGG) ] [ Zweiter Teil Jugendliche(JGG) ] [ Dritter Teil Heranwachsende(JGG) ] [ Vierter Teil Sondervorschriften für Soldaten der Bundeswehr(JGG) ] [ Fünfter Teil Schluß- und Übergangsvorschriften(JGG) ]